Pressemitteilung des Landtagsabgeordneten Svend-Gunnar Kirmes
Land unter. Diesmal versinkt eine andere Region in den Fluten. Kleine und kleinste Bäche plustern sich zu reißenden Fluten auf.
Mit Mitgefühl und Sorge blicken die Grimmaer in den Süden und Westen unseres Landes. Was wenn es auch bei uns wieder passiert? Steht unser Hochwasserschutz dann? Und wird er funktionieren?
Fragt man nach bei den Vertretern des Beirates Hochwasser und Hochwasserschutzmaßnahmen, erntet man zum Teil Achselzucken. Der für die Altstadt von Grimma so wichtige Beirat fristet ein Nischendasein. Das Wissen der Mitglieder dieses unter Leitung des OBM stehenden Gremiums sollte genutzt werden. Das ist mehr als nur formale Bürgerbeteiligung. Entscheidungen im Stadtrat zu Hochwasserschutz der Grimmaer Altstadt dürften nicht ohne eine Vorberatung mit diesem Gremium getroffen werden.
Der CDU- Landtagsabgeordnete Svend-Gunnar Kirmes will Verbindlichkeit in der Diskussionen um die Fertigstellung der Hochwasserschutzanlage für die Altstadt Grimma. Er richtete zwei kleine Anfrage an das zuständige Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (Drucksache Nr. 6/4635 sowie Nr. 6/4637).
In der Antwort bestätigte das zuständige Staatsministerium, dass die Hochwasserschutzanlage im Jahr 2018 fertiggestellt sein wird. Dann werden die z.Z. noch offenen drei restlichen Teilabschnitte (Volkshausplatz, Gymnasium sowie Roggenmühle/Bootshaus) fertig gestellt sein. Baustellenrückbau und wenige Restarbeiten erfolgen Anfang 2019.
Die Frage nach dem ursprünglichen Fertigstellungstermin ist durch die Komplexität des Vorhabens mit über- und unterirdisch Planungs- bzw. Bauabschnitten bei insgesamt 8 Planungslosen nicht genau bestimmbar. Berücksichtigt werden mussten auch Einwendungen von Bürgern, Behörden und Verbänden. Seit dem Jahr 2009 wurden wesentliche Teilabschnitte dieses insgesamt 55 Mio. EURO schweren, technisch hoch anspruchsvollen Bauwerks fertiggestellt. Das erneute schwere Hochwasser im Juni 2013 machte Anpassungen in der Bauplanung erforderlich. So ist z.B. das Schöpfwerk am Thostbachgrund entsprechend der neuen Erkenntnisse angepasst und kostenseitig mit abgesichert worden, obwohl der Thostbachgrund ein Gewässer 2. Ordnung ist und damit die Stadt Grimma hierfür verantwortlich zeichnet.
Die jetzigen Hochwasserereignisse im Süden und im Westen Deutschlands machen deutlich, dass auch Grimma jederzeit wieder von verheerenden Hochwassern betroffen sein könnte. Es steht deshalb das Problem für die Stadt Grimma – als Verantwortliche nach dem Sächsischen Wassergesetz – in einen vorübergehenden mobilen Hochwasserschutz zu investieren und diesen auch organisatorisch abzusichern.
Dazu hat die Stadt ein Ingenieurbüro beauftragt, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Nach voraussichtlicher Fertigstellung der Teilabschnitte Volkshausplatz in diesem Jahr, sind an den Teilabschnitten Klosterkirche bis Gymnasium, Roggenmühle bis Bootshaus sowie in der Baustellenzufahrt am Volkshausplatz mobile Sicherungen mit einer Höhe von bis zu 3,5 m notwendig.
Neben den rein technischen Fragen müssen aber auch die entsprechenden Mittel budgetiert werden. Ein Problem, weil Grimma in der Jahresmitte erneut ohne Haushalt dasteht. Aber der Stadtrat steht zusammen mit der Verwaltung in der Pflicht, hier die entsprechenden Mittel bereit zu stellen.
So schön unsere Mulde auch ist, so groß ist auch das damit einhergehende Potential einer zerstörerischen Gewalt der Wassermassen, wie wir es schon zwei Mal schmerzhaft erleben mussten.
Grimma, den 08. Juni 2016
Svend-Gunnar Kirmes MdL