Wurde die zum 01. Januar 2009 in die Heim gGmbH Chemnitz eingegliederte ehemalige Sozialstation #Grimma an einen großen deutschen Wohlfahrtsverband veräußert. Zumindest scheint man darüber im Wesentlichen handelseinig geworden zu sein. (LVZ vom 23. Juni 2017)
Aus Sicht des CDU-Stadtverbandes ist bei einer solchen Weiterübertragung allerdings die Stadt Grimma mit seinen Stadträten einzubeziehen. Bisher wurden anscheinend
weder die Stadt Grimma noch der Stadtrat involviert. Dies scheint aber zwingend erforderlich zu sein. Eine solche Beteiligung der Stadt Grimma ergibt sich aus dem
zwischen der Stadt Grimma und der Heim gGmbH Chemnitz geschlossenen Vertrag.
Die Sozialstation Grimma, seit 1991 eines der Aushängeschilder der Stadt Grimma, wurde durch einen Stadtratsbeschluss (Nr. SR 005/10.08) am 30.10.2008 an die Heim
gGmbH Chemnitz vergeben. Lange taten sich die Stadt und die Stadträte mit einem Trägerwechsel schwer. Aber mit den wachsenden Anforderungen auf dem Gesundheitsund
Pflegemarkt und mit den fehlenden Voraussetzungen zur fachlichen Kontrolle, stand die Anforderung, die kommunale Einrichtung „Sozialstation Grimma“ an einen
kompetenten Träger zu übertragen und gleichzeitig als Einrichtung für die Stadt Grimma zu erhalten.
In der Stadtratssitzung vom 30.10.2008 stellte der Geschäftsführer der Heim gGmbH nicht nur seine Einrichtung vor sondern gewährte auch einen Blick auf die
Entwicklungsmöglichkeiten der Sozialstation. Neben einem ambulanten Pflegedienst sollte auch Kurzzeitpflege, häusliche Krankenpflege, Frühförder- und Beratungsstelle
u.ä. angeboten werden.
Wie wichtig den Stadträten das Weiterbestehen ihrer Sozialstation war, kommt in einem extra geregelten Mitspracherecht zum Ausdruck. Dem Oberbürgermeister oder einem von ihm bevollmächtigten Vertreter der Stadt sollte unter Beachtung der beruflichen Verschwiegenheit Einsicht in den Betrieb, die Bücher und sonstige Unterlagen gewährt
werden. Gleichfalls wurde ein umfassendes Informationsrecht für alle Belange der Sozialstation der Stadt Grimma eingeräumt, wobei die Stadt unter Bekanntgabe der
Tagesordnung regelmäßig zu Sitzungen des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung der Heim gGmbH Chemnitz eingeladen werden sollte. Ob diese vertraglichen Abreden auch gelebt wurden, erscheint zumindest fraglich.
Glaubt man den Veröffentlichungen in der Lokalpresse, steht ein erneuter Trägerwechsel an. Die Stadt hatte sich zu den regelmäßigen Informationsrechten auch
eine Rückfallklausel in den Vertrag schreiben lassen, wenn die Sozialstation veräußert werden sollte. Die Heim gGmbH muss demnach zuerst der Stadt Grimma ein Angebot
zur Rückübertragung der Sozialstation unterbreiten (geregelt in §7).Die Stadt hat dann drei Monate Zeit sich zu entscheiden.
Beim Übergang 2008/2009 auf die Heim gGmbH war man sich sicher, eine sehr gute Lösung gefunden zu haben. Der Standorterhalt, die Besitzstandswahrung für die
Mitarbeiter, der Ausbau des Angebotes für die Patienten sowie die Beibehaltung des Namens „Sozialstation“ waren zusätzliche Argumente für den Wechsel zum neuen
Träger. Die damalige Leiterin der Sozialstation und jetzige Stadträtin Helga Metzker hatte ein „richtig gutes Gefühl“ am Tagder Beratung zum Trägerwechsel.
Der Stadtrat hat das Thema „Sozialstation“ erneut auf der Tagesordnung und der zu fassende Beschluss wird den weiteren Weg der Sozialstation in Richtung 2018 bestimmen.
Der Stadtrat sollte sich bei seiner Diskussion die Frage beantworten lassen, weshalb nunmehr der gewählte Weg zu Ende ist. Vielleicht wird dann doch die Frage gestellt, ob die Stadt Grimma die ihr im Vertrag verbrieften Informationsrechte in der Vergangenheit wahrgenommen hat, um derartige Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen.
Grimma, den 13. Juli 2017
Lutz Simmler
CDU-Ortsverband Grimma