Presseschau zur Stadtratssitzung vom 22. März 2018

Grimma schafft sich Handhabe für Märkte
Auch Entgelt für Händler per Satzung geregelt

Grimmas Stadtrat tagt im Rathaussaal und stimmte der neuen Marktsatzung einmütig zu. 

Grimma. Die Stadt Grimma hat wieder eine Marktsatzung. Der Stadtrat stimmte jetzt dem zwölf Paragrafen umfassenden Papier ebenso zu wie der Entgeltordnung für die Händler. Zwar besaß Grimma von 1995 bis 2010 schon einmal eine Marktordnung, sie war aber mit der Bereinigung des Ortsrechts aufgehoben worden.

Auslöser für die Neufassung ist der Frischemarkt, den Grimma seit zwei Jahren als Kommune betreibt und dafür nunmehr auch Standgebühren eintreibt. Wie berichtet, waren die Händler in den ersten beiden Jahren ohne dieses Entgelt nach Grimma gelockt worden, um den Frischemarkt zu etablieren. Die Stadt konnte für diesen Anschub Fördergeld in die Waagschale legen. Nunmehr muss sie aber auf eigenen Füßen stehen. Mit der Satzung schafft sie sich die rechtliche Grundlage für die Standgebühr.

Das Papier regelt auch das Warenangebot und die Marktzeiten, erläuterte Grimmas Marktmeister Frank Schütz. Und das nicht nur für den Frischemarkt in der Klosterkirche, der von März bis November jeden dritten Sonnabend im Monat stattfindet, sondern auch für den Sachsenmarkt, den die Stadt ebenfalls betreibt. Die Paragrafen befassen sich des weiteren mit dem Zuweisen der Stände, dem Auf- und Abbau, dem Verhalten auf dem Markt sowie der Sauberhaltung und anderen Details.

Man befürchte, dass das zarte Pflänzchen Frischemarkt durch die Standgebühren gleich wieder welkt, meldete sich CDU-Fraktionschef Frank Linke zu Wort. Dem folgte Oberbürgermeister Matthias Berger (parteilos) nicht. Die Händler wüssten seit eineinhalb Jahren, dass sie ab 2018 zu zahlen haben. Die Bereitschaft sei da. Laut Marktmeister Schütz habe nur ein einziger Händler mit der Begründung, er könne das Geld nicht aufbringen, seine Teilnahme abgesagt.

Beim Frischemarkt fallen pro Tag und Stand 14,90 Euro an. Beim Sachsenmarkt müssen die Tageshändler pro Quadratmeter und Tag 1,25 Euro hinlegen, Vertragshändler zahlen 1,10 Euro für diese Fläche. Das Mindeststandgeld pro Tag beträgt 11,90 Euro. Schütz erklärte, dass diese Kalkulation die Kosten decke. Zudem habe die Stadt die Werbung für den Frischemarkt zurück gefahren. Statt 500 wurden in diesem Jahr nur noch 181 Plakate an Straßenlaternen angebracht.

Bericht entstammt der LVZ-Muldental vom 03. April 2018 – Foto und Text: Frank Prenzel